Brandschutzingenieur prüft eine Abschottung in einer Technikzentrale

Brandschutz planen
und sicher bleiben.

Ingenieurbüro für vorbeugenden Brandschutz. Wir planen den Brandschutz, führen ihn auf der Baustelle und setzen ihn bei Bedarf selbst um. Ein Ansprechpartner, vom ersten Termin bis zur Abnahme.

Kurz gesagt

Wir planen den vorbeugenden Brandschutz für Neubauten, Bestandsgebäude und sonstige bauliche Anlagen. Ausgangslage aufnehmen, Genehmigungsstand klären, Konzept erstellen, Umsetzung begleiten und bei Bedarf selbst ausführen. Für Industrie, Kommunen, Bauträger und Planungsbüros in Bayern.

Bayerische Ingenieurekammer-BauMitgliedBauvorlageberechtigtin der Liste geführtBrandschutz-nachweisberechtigtin der Liste geführtSachverständiger vorbeugender BrandschutzEIPOS, Reg. 1293M-04-2024Handwerkskammer Niederbayern-OberpfalzZimmererhandwerk
Position

Brandschutz entscheidet früh über Kosten.
Wir sind früh dabei.

Im Bestand ist der teuerste Fehler, den Brandschutz zuletzt zu klären. Wer den Genehmigungsstand kennt und Bestandsschutz belastbar nachweist, spart sich in vielen Projekten den Rückbau, die zusätzliche Anlagentechnik oder die zweite Planungsrunde.

Unsere Leistungen
Ingenieur prüft Bestandspläne in einer leerstehenden Halle
  • Bauen im Bestand

    M. Eng., Schwerpunkt auf Gebäuden, die schon stehen und weiter genutzt werden sollen.

  • Aus dem Handwerk

    Zimmerermeister, Bautechniker, Bauingenieur. In dieser Reihenfolge.

  • Planung und Ausführung

    Beides im Haus. Kein Bruch zwischen dem, was geplant, und dem, was gebaut wird.

Auslöser

Wann Brandschutz zum Thema wird.

In den seltensten Fällen ruft jemand an, weil alles in Ordnung ist. Meistens ist es eine dieser sechs Situationen.

Nutzungsänderung im BestandUmbau oder SanierungAuflagen vom BauamtUnterlagen fehlen oder sind veraltetDie Abnahme steht anDer Sachversicherer fordert Nachweise
Erste Prüfung

Aus der Lagerhalle wird Produktion, aus dem Büro eine Praxis. Die Nutzung ändert sich, der Brandschutznachweis von damals trägt nicht mehr.

Genehmigter Nutzungszweck
erfasst
Abweichung zur Ist-Nutzung
offen
01 / 06
01 / 06
  • Nutzungsänderung im Bestand
    01

    Nutzungsänderung im Bestand

    Aus der Lagerhalle wird Produktion, aus dem Büro eine Praxis. Die Nutzung ändert sich, der Brandschutznachweis von damals trägt nicht mehr.

    Genehmigter Nutzungszweck
    erfasst
    Abweichung zur Ist-Nutzung
    offen
  • Umbau oder Sanierung
    02

    Umbau oder Sanierung

    Sobald am Bestand gebaut wird, wird der Brandschutz neu bewertet. Wer das zu spät klärt, plant zweimal.

    Eingriff in tragende Bauteile
    erfasst
    Auswirkung auf Brandabschnitte
    offen
  • Auflagen vom Bauamt
    03

    Auflagen vom Bauamt

    Die Genehmigung hängt an Punkten, die niemand im Projekt beantworten kann. Es braucht jemanden, der mit der Behörde auf Augenhöhe verhandelt.

    Auflage im Wortlaut
    erfasst
    Nachweisbare Alternative
    offen
  • Unterlagen fehlen oder sind veraltet
    04

    Unterlagen fehlen oder sind veraltet

    Im Bestand ist der Genehmigungsstand oft nicht mehr auffindbar. Ohne belastbare Grundlage gibt es keinen Bestandsschutz.

    Vorhandene Genehmigungen
    erfasst
    Bestandsschutz belastbar?
    offen
  • Die Abnahme steht an
    05

    Die Abnahme steht an

    Kurz vor der Nutzungsaufnahme zeigt sich, dass geplanter und gebauter Brandschutz auseinanderlaufen.

    Plan gegen Bau
    erfasst
    Offene Restpunkte
    offen
  • Der Sachversicherer fordert Nachweise
    06

    Der Sachversicherer fordert Nachweise

    Versicherer und Betreiberpflichten verlangen dokumentierte Konzepte, Pläne und Prüfungen.

    Geforderte Nachweise
    erfasst
    Vorhandene Dokumentation
    offen
Für wen wir arbeiten

Sechs Auftraggeber, ein Anspruch.

Leistungen

Zehn Leistungen,
drei Bereiche.

Von der ersten Einschätzung bis zur Abnahme. Einzeln beauftragbar oder als durchgehende Begleitung.

01Planung und NachweisDer fachliche Kern: bewerten, konzipieren, nachweisen.
  • Brandschutzplanung

    Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise für Neubau und Bestand.

  • Brandschutztechnische Stellungnahme

    Belastbare Bewertung einzelner Fragestellungen, auch als Grundlage für Abweichungen.

  • Brandschutztechnische Beratung

    Einordnung vor der Entscheidung: was ist gefordert, was ist möglich, was kostet es.

02Organisation und PläneWas im Betrieb funktionieren muss, nicht nur auf dem Papier.
  • Brandschutzbeauftragung

    Organisatorischer Brandschutz: Aufgaben, Zuständigkeiten, Dokumentation.

  • Flucht- und Rettungswegplanung

    Pläne nach Norm, abgestimmt auf die tatsächliche Nutzung.

  • Feuerwehrpläne

    Pläne für die Einsatzkräfte, mit der zuständigen Feuerwehr abgestimmt.

03Vergabe, Bauleitung und AusführungDer Teil, den die meisten Büros abgeben. Wir nicht.
  • Ausschreibung und Vergabe

    Leistungen ausschreiben, Angebote prüfen, Preisspiegel erstellen, die passende Firma finden.

  • Bauleitung und Fachbauleitung Brandschutz

    Kontrolle auf der Baustelle: gebaut wird, was geplant wurde.

  • Ausführung

    Brandschutzmaßnahmen und Zimmererarbeiten aus eigener Hand.

  • Ergänzende Genehmigungsplanung

    Planunterlagen, die für das brandschutztechnische Verfahren gebraucht werden.

Ablauf

Vom Bestand zur Abnahme.

2. OG1. OGEG???GENEHMIGUNGSSTAND UNKLAR3 ABWEICHUNGEN BEWERTETRETTUNGSWEGE + BRANDABSCHNITTEF90F90F90ERTÜCHTIGT UND ABGENOMMEN DURCH FACHBAULEITUNGABNAHMENUTZUNG FREIGEGEBEN
01Bestand aufnehmen
  1. Ablauf

    Vom Bestand zur Abnahme.

  2. 01

    Bestand aufnehmen

    Wir sichten, was es an Unterlagen gibt, und nehmen vor Ort auf, was fehlt. Im Bestand ist der Genehmigungsstand selten vollständig.

  3. 02

    Bewerten und Bestandsschutz prüfen

    Wir klären, was genehmigt ist und wo Abweichungen liegen. Bestandsschutz geltend zu machen spart häufig den größten Teil der Umbaukosten.

  4. 03

    Brandschutzkonzept

    Rettungswege, Brandabschnitte, Abschottungen, Anlagentechnik. Schutzzielorientiert statt schematisch, mit der Behörde abgestimmt.

  5. 04

    Ausführung und Fachbauleitung

    Wir begleiten die Umsetzung auf der Baustelle und führen sie bei Bedarf selbst aus. Kein Bruch zwischen Plan und Bau.

  6. 05

    Abnahme

    Dokumentation, Abnahme, Nutzungsaufnahme. Nachweisbar das, was genehmigt wurde.

01 / 05
  1. 01

    Bestand aufnehmen

    Wir sichten, was es an Unterlagen gibt, und nehmen vor Ort auf, was fehlt. Im Bestand ist der Genehmigungsstand selten vollständig.

  2. 02

    Bewerten und Bestandsschutz prüfen

    Wir klären, was genehmigt ist und wo Abweichungen liegen. Bestandsschutz geltend zu machen spart häufig den größten Teil der Umbaukosten.

  3. 03

    Brandschutzkonzept

    Rettungswege, Brandabschnitte, Abschottungen, Anlagentechnik. Schutzzielorientiert statt schematisch, mit der Behörde abgestimmt.

  4. 04

    Ausführung und Fachbauleitung

    Wir begleiten die Umsetzung auf der Baustelle und führen sie bei Bedarf selbst aus. Kein Bruch zwischen Plan und Bau.

  5. 05

    Abnahme

    Dokumentation, Abnahme, Nutzungsaufnahme. Nachweisbar das, was genehmigt wurde.

Warum Enslein

Die meisten Büros hören auf,
wenn die Baustelle anfängt.

Klassisches Ingenieurbüro
  • Plant den Brandschutz und übergibt an den Bauherrn
  • Auf der Baustelle nicht mehr zuständig
  • Beurteilt Ausführbarkeit aus der Theorie
  • Schnittstellen zwischen Planung, Bauleitung und Gewerk
  • Wechselnde Ansprechpartner, lange Abstimmungswege
EnsleinEmpfohlen
  • Plant, leitet und führt aus, durchgehend verantwortlich
  • Auf der Baustelle als Fachbauleitung präsent
  • Beurteilt Ausführbarkeit aus dem Handwerk: Zimmerermeister, Bautechniker, Bauingenieur
  • Eine Schnittstelle weniger je Projektphase
  • Gute Erreichbarkeit und Flexibilität

Johannes Enslein hat gelernt, gebaut und dann geplant. Zimmerermeister, Bautechniker, Bauingenieur M. Eng. Wer selbst auf der Baustelle stand, plant, was sich auch bauen lässt.

Unklarer Bestand? Wir schauen uns das an.

Schicken Sie uns, was an Unterlagen da ist. Die Ersteinschätzung kostet nichts.

Johannes Enslein, Inhaber des Ingenieurbüros
Über uns
„Im Bestand entscheidet neben den Vorschriften, was nachweisbar ist. Der eigentliche Job ist eine wirtschaftliche Planung, die beides aufeinander abstimmt."

Sie sprechen bei uns mit dem Ingenieur, der Ihr Projekt bearbeitet. Nicht mit einer Hotline, nicht mit wechselnden Ansprechpartnern je Projektphase. Das ist keine Marketingaussage, sondern eine Folge der Größe.

  • HandwerkZimmerermeister
  • TechnikBautechniker
  • StudiumBauingenieur, M. Eng. Bauen im Bestand
  • seit 2024Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS)
Johannes EnsleinM. Eng. Bauen im Bestand, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
Häufige Fragen

Häufig gefragt.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an, das geht schneller als ein Formular.

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben verlangt die Bauordnung einen Brandschutznachweis. Im Bestand wird er außerdem fällig, sobald sich die Nutzung ändert oder baulich eingegriffen wird. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, klären wir im ersten Gespräch.

Bestandsschutz bedeutet, dass ein genehmigtes Gebäude in seiner genehmigten Form weiter genutzt werden darf, auch wenn heutige Vorschriften strenger sind. Er setzt voraus, dass der damalige Genehmigungsstand nachweisbar ist und eingehalten wurde. Genau das lässt sich im Bestand oft nicht ohne Weiteres belegen, und genau dort setzen wir an. Bestandsschutz geltend zu machen spart in vielen Projekten den größten Teil der Umbaukosten.

In fünf Schritten: Bestand aufnehmen, bewerten und Bestandsschutz prüfen, Brandschutzkonzept erstellen, Ausführung begleiten oder übernehmen, Abnahme. Sie haben dabei durchgehend denselben Ansprechpartner.

Das hängt von Gebäudeart, Größe, Nutzung und Zustand der Unterlagen ab. Nach einem kurzen Gespräch und einem Blick auf die vorhandenen Pläne können wir den Aufwand belastbar einschätzen. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei.

Wir arbeiten in Bayern und den angrenzenden Bundesländern. Projekte darüber hinaus übernehmen wir in Abstimmung.

Ja. Aus dem Zimmererhandwerk kommend führen wir Brandschutzmaßnahmen auch selbst aus oder leiten sie als Fachbauleitung. Das ist der Unterschied zu einem reinen Planungsbüro.

Regelmäßig. Für Architektur- und Ingenieurbüros übernehmen wir den Brandschutz als Fachplanung, verzahnt mit Ihrer Objektplanung.

In der Regel am selben Werktag. Sie erreichen direkt den Ingenieur, der Ihr Projekt bearbeitet, nicht eine Hotline.

Kontakt

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Wir sagen Ihnen, woran Sie sind.

Ersteinschätzung kostenfrei. Antwort in der Regel am selben Werktag.